Das Recht auf Elternschaft von Menschen mit Behinderungen ist seit Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 ausdrücklich gesetzlich verankert, ebenso das Recht auf Zugang zu Informationen, Aufklärung und Unterstützung sowie der gesellschaftliche Auftrag, Barrieren und Diskriminierung abzubauen: „In keinem Fall darf das Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden“ (Art. 23 (4) UN-BRK). Im Artikel 6 der UN-BRK wird darüber hinaus dank der hartnäckigen Überzeugungsarbeit von Frauen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache explizit anerkannt, dass „Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind“ [1]. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in dieser Hinsicht Maßnahmen zu ergreifen, „um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können“.
Die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Artikel gilt als Meilenstein für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Elternschaft für Menschen mit Behinderungen. Denn die Geschichte von Menschen, denen eine geistige Behinderung zugeschrieben wird, ist im Hinblick auf Sexualität und Reproduktion geprägt von massiver Gewalt, Tabuisierung, eingeschränkten Erfahrungsmöglichkeiten und Fremdbestimmung [2], [3]. Zwangsabtreibungen sowie Sterilisationen – oft schon vor der Volljährigkeit und ohne Einwilligung – waren noch bis zur Verabschiedung des Betreuungsgesetzes 1992 gebräuchlich und Elternschaft wurde gewaltvoll verhindert [4].
Auch heute noch treffen (werdende) Eltern(-teile) mit Behinderung ungeachtet der eindeutigen Rechtslage auf ein skeptisches Umfeld. Insbesondere Frauen, die als geistig behindert gelten, erzeugen nach wie vor einen „Bruch gesellschaftlicher Normalitätserwartungen“, wenn sie einen Kinderwunsch äußern und Elternschaft leben möchten [4].
Hier offenbart sich in Bezug auf die Themen Sexualität und Elternschaft eine ableistische Haltung sowie ein tief verwurzeltes eugenisches Denken – verbunden mit Sorgen, Zweifeln und Ängsten wie: Können Menschen, die selbst Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen, die Verantwortung für eigene Kinder übernehmen [5], [6]? Das Bild einer Familie, in der die Eltern behindert sind, passt nicht in das normative Bild von Familie, welches in vielen Köpfen verankert ist. Somit löst die Verknüpfung von Elternschaft und Behinderung oftmals Irritation aus. Diese begegnet den Betroffenen auf unterschiedliche Art und Weise in ihrem familiären sowie sozialen Umfeld, z.B. in Form von Unverständnis, offener Missbilligung, Schuldzuweisungen, Mitleid oder Bevormundung [7], [8]. Die Folgen von Ableismus – den „zahlreichen Facetten der Aus-grenzung und ‚Andersbehandlung‘ von als behindert geltenden Menschen“ [9] – sind im Alltag durchaus spürbar, wie Erfahrungsberichte von Eltern und Kindern belegen [7], [10], [11], [22].
Ableismus meint jedoch nicht nur die Zuordnung in behindert und nicht behindert und die damit einhergehende Homogenisierung von Menschen in Gruppen; vielmehr verdeutlicht der Diskurs um Ableismus ein dieser Zuordnung innewohnendes Machtverhältnis: Denn die „Nicht-/Erfüllung von Normalitätsanforderungen im Hinblick auf bestimmte geistige und körperliche Fähigkeiten […] entscheidet über die Bewertung und gesellschaftliche Positionierung von Menschen“ [9]. Die Tatsache, dass Menschen, die als geistig behindert gelten, elterliche Kompetenzen lange Zeit pauschal abgesprochen wurden, ist ein Beispiel für die weitgreifenden Auswirkungen dieser machtvollen Zuschreibungen.
Der vorliegende Beitrag befasst sich explizit mit der Elternschaft von Menschen, die im leistungsrechtlichen Sinne als geistig behindert gelten. Ich verwende im Folgenden den Begriff Menschen mit Lernschwierigkeiten, die Selbstbezeichnung von Selbstvertreter*innen, die den Begriff geistig behindert vehement ablehnen [12].
Begleitete Elternschaft – zur Unterstützungssituation der Familien
In den vergangenen zwanzig Jahren hat die Zahl der Eltern mit Lernschwierigkeiten zugenommen und es gibt immer mehr Eltern(-teile), die mit ihren Kindern zusammenleben. Professionelle Unterstützungskonzepte der Begleiteten Elternschaft haben sich in den letzten Jahren bewährt und weiterentwickelt. Es wurden sowohl ambulante Angebote in Form einer stundenweisen Begle-tung in der eigenen Wohnung als auch spezielle (teil-)stationäre Wohnangebote entwickelt [10], [13], [14], [22]. Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung) und der Eingliederungshilfe werden in der Regel verzahnt oder als Komplexleistung angeboten. Allerdings ist das Verhältnis zwischen erzieherischen Hilfen einerseits und Assistenzleistungen für Eltern – die durch das Bundesteilhabegesetz erstmalig konkret als rechtlicher Anspruch im SGB IX verankert sind – oftmals noch unklar und Anlass zu Verhandlungen zwischen den Kostenträgern über die Zuständigkeit [22].
Zudem stehen den Familien noch nicht durchgehend wohnort-nah und in ausreichender Zahl passgenaue Unterstützungsangebote zur Verfügung, da es in vielen Regionen Versorgungslücken gibt. Erschwerend hinzu kommen weiterhin bestehende Vorurteile, mangelnde Kenntnis gelungener Elternschaftsverläufe sowie fehlende Sensibilisierung seitens des sozialen Umfeldes, der Behörden oder Jugendämter. So kommt es nach wie vor überproportional häufig zu Eltern-Kind-Trennungen oder unfreiwilligen, fremdbestimmten Umzügen der Eltern(-teile) in eine wohnortferne Einrichtung [10], [11].
In verschiedenen Untersuchungen, welche die vielfältigen Sichtweisen und Erfahrungen der Eltern, Kinder sowie Fachkräfte berücksichtigen, wird deutlich, dass das Konzept der Begleiteten Elternschaft sowohl für die betroffenen Familien als auch für das Hilfesystem eine große Herausforderung darstellt und sich in einem komplexen Spannungsfeld bewegt. Von den Familien werden die Hilfsmaßnahmen einerseits als Schutz und Sicherheit, andererseits als Eingriff in einen intimen, privaten Bereich empfunden und bedeuten einen Balanceakt zwischen Kontrolle und Vertrauen. Gelingt diese wechselseitige Auslotung nicht, kann das Hilfesystem als Bedrohung empfunden werden, Angst und Abwehr auslösen und sogar zum Hindernis für das Familienleben werden [5], [10], [15], [16], [22].
Aktuelle Forschungsergebnisse konstatieren insgesamt zwar eine hohe Zufriedenheit der Eltern mit der professionellen Hilfe sowie die bemerkenswerte Entwicklung, dass selbst das Jugendamt von einigen Eltern als unterstützende, Sicherheit bietende An-laufstelle angesehen wird [10], [11] – dennoch befürchten Eltern mit Lernschwie-rigkeiten nach wie vor (und oft zu Recht), dass ein Hilfeersuchen als genereller und grundsätzlicher Mangel ihrer elterlichen Kompetenzen interpretiert wird. Spürbar bleibt: Ängste vor negativen Konsequenzen, verschärfter Beobachtung oder einer möglicherweise drohenden Fremdunterbringung des Kindes sitzen tief [11].
Somit gilt als unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Unterstützung eine akzeptierende, respektierende und vertrauensvolle Grundhaltung seitens des Hilfesystems [10]. Darüber hinaus wird die hohe Bedeutung sozialer Ressourcen für das Gelingen von Elternschaft hervorgehoben [17]. Demnach hängen auftretende Probleme bei der Realisierung elterlicher Kompetenzen u.a. mit der sozialen Isolation zusammen, in der viele Familien – insbesondere alleinerziehende Mütter – aufgrund eines fehlenden sozialen Netzwerkes leben [10], [11], [17].
Deutlich wird, dass Besonderheiten bei Eltern mit Lernschwierigkeiten weniger im Auftreten von Problemsituationen als im Umgang damit liegen. Denn, dass eine Elternschaft Herausforderungen mit sich bringt, ist hinreichend bekannt, und dass alle Eltern – unabhängig von einer sogenannten Behinderung – im Verlauf einer Elternschaft Unterstützung benötigen, drückt das alte Sprichwort „Für die Erziehung eines Kindes braucht man ein ganzes Dorf“ treffend aus. Eltern mit Lernschwierigkeiten fehlen allerdings in der Regel ebendiese niedrigschwelligen, informellen Unterstützungsnetzwerke, auf welche sie bei Fragen oder Stress zurückgreifen können [10], [11].
Zwischen Risiko und Resilienz? Elterliche Kompetenzen und die Frage des Kindeswohls
Was elterliche Kompetenzen ausmacht und was in einer Gesellschaft, sozialen Schicht, zu einer bestimmten Zeit sowie unter bestimmten Umständen im Umgang mit Kindern als angemessen und normal bzw. kindeswohlgefährdend angesehen wird, ist Wandlungen unterworfen und durch gesellschaftliche Diskussionsprozesse veränderlich [18].
Bei Kindern von Eltern mit Lernschwierigkeiten steht die Frage nach dem Kindeswohl besonders im Fokus. Auftretende Entwicklungsauffälligkeiten wurden lange monokausal auf die elterliche Behinderung zurückgeführt und damit ein Mangel an elterlichen Kompetenzen unterstellt. Dieses Erklärungsmuster weist auf ableistische und defizitäre Sichtweisen, fehlendes Wissen sowie pauschale Vorurteile über Eltern mit Lernschwierigkeiten hin [5], [19]. Aus dem Blickfeld gerät, dass kindliche Entwicklung aus einem komplexen Zusammenwirken von Anlage und Umweltfaktoren entsteht und Kinder sich selbst unter optimalen Bedingungen sehr unterschiedlich entwickeln können [14]. Auf der Basis umfassender Studien setzte sich in den letzten Jahren die Erkenntnis durch, dass elterliche Kompetenzen nicht auf ein individuelles Merkmal der Eltern reduziert werden können, sondern eher ein Zusammenwirken verschiedener Ressourcen sind [15], [19], [20].
Bestimmte Lebenserfahrungen und -bedingungen – wie z.B. Armut, soziale Isolation, eigene Trennungs- und Gewalterfahrungen – stellen einen Risikofaktor dar und können einzelne Bereiche der elterlichen Kompetenzen phasenweise oder langfristig beeinträchtigen [10], [18], [21]. Hinzu kommt bei Menschen mit Lernschwierigkeiten oftmals ein Aufwachsen unter erschwerten Bedingungen hinsichtlich der Entwicklung einer geschlechtlichen Identität sowie den Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und der Erprobung von Beziehungen, welches weitreichende Folgen haben kann für das (Er-)Leben von Sexualität, Beziehungen, Partner*innenschaften, Familie und diesbezüglichen Erwartungen, Wünschen und Möglichkeiten im Erwachsenenalter [8], [22].
Allerdings müssen Risikofaktoren sich nicht zwingend entwicklungshemmend auf die Kinder auswirken [18]. Als ausschlaggebend gilt die Kumulierung mehrerer Risikofaktoren sowie das Vorhandensein von Resilienzfaktoren – z.B. eine stabile Beziehung zu einer zusätzlichen erwachsenen Bezugsperson, Selbstwirksamkeitsüberzeugung, Eingebundenheit in den Sozialraum, Frühe Hilfen, Zugang zu Bildung [5], [21].
Die Lebenssituation der Kinder von Eltern mit Lernschwierigkeiten wurde in der Wissenschaft zunächst einseitig aus der Risikoperspektive betrachtet, diese Sichtweise im Diskussionsverlauf jedoch schließlich als „damage model thinking“ kritisiert [15]. Anhand eines Umdenkens in der internationalen sowie deutschen Forschung und der damit einhergehenden Perspektiverweiterung wurden erste Anhaltspunkte für belastende sowie stärkende Faktoren (s.o.) aus Sicht der erwachsenen Kinder identifiziert [5]. Übereinstimmendes Ergebnis ist, dass Belastungen in erster Linie mit fehlender gesellschaftlicher sowie familiärer Unterstützung und Anerkennung in Verbindung gebracht werden: „It was the stigma of maternal intellectual disability, rather than their mother’s functional limitations, that posed the greatest challenge“ [7], [16], [20], [23], [24].
Perspektiven
Handlungsperspektiven liegen auf verschiedenen Ebenen: Um einschneidende Erfahrungen der Fremdbestimmung abzubauen, müssen Konzepte für flexible, bedarfsgerechte Unterstützungsan-gebote und Wohnformen partizipativ weiterentwickelt sowie flächendeckend ausgebaut werden. Die Beteiligung der Eltern und Kinder bei der Hilfeplanung – z.B. durch leicht verständliche Sprache – ist eine Grundvoraussetzung. Dafür bieten die Leitlinien Begleiteter Elternschaft (Riesberg/Sprung 2021: 22f.) sowie das Positionspapier von Eltern mit Lernschwierigkeiten (MOBILE e.V. 2020) eine hilfreiche Orientierung [25], [26].
Die Einbindung der Perspektive der betroffenen Kinder sowie Ansätze zur Stärkung der Resilienz können einen wichtigen Beitrag leisten zur Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte. Deutlich wird, dass ein damage model thinking dem vielfältigen Erleben der Kinder nicht gerecht wird. Ebenso regt die Perspektive der Einbindung Betroffener dazu an, den Begriff der Normalität immer wieder zu überdenken [24].
Wenig Aufmerksamkeit in Forschung und Unterstützungskonzepten erfährt bislang die Rolle der Väter [27]. Wenn Themen rund um Sexualität, Verhütung und Kinderwunsch einen Raum haben, werden vor allem Mädchen und Frauen angesprochen, dagegen wird die Situation von Jungen und Männern mit Lernschwierigkeiten bislang kaum beachtet, Väter werden in ihren Pflichten sowie Rechten nur am Rande wahrgenommen [28]. Dies bedeutet wiederum, dass die Mütter im Fokus stehen und oftmals die Hauptverantwortung tragen, und dass diese Rolle auch von außen an sie herangetragen wird. Zum Teil müssen Elternpaare zwangsweise getrennt leben, da in einem stationären Setting die gemeinsame Aufnahme finanziell nur in Ausnahmefällen gesichert ist [29]. Hier gilt es, sich von tradierten Rollenbildern zu lösen, den Blick zu erweitern und offenere Konzepte zu entwickeln. In der Entwicklung vielfältiger und diverser Familien-, Wohn- und Unterstützungskonzepte liegt eine Chance, Überforderung zu vermeiden und Entlastung durch gemeinschaftliche bzw. geteilte elterliche Verantwortungsübernahme für Kinder zu ermöglichen.
Insgesamt wird während der Auseinandersetzung mit der Elternschaft von Menschen mit Lernschwierigkeiten deutlich, dass die betroffenen Familien nach wie vor unter besonderem Bewährungsdruck stehen. Kinderwunschmotive und sogenannte elterliche Kompetenzen werden ebenso überprüft wie die Entwicklung der Kinder. Dieser Druck überträgt sich in vielen Fällen auf die Kinder, die versuchen, ihre Familie nach außen hin vor Anfeindungen zu schützen bzw. eine vermeintliche Normalität aufrechtzuerhalten [24].
Damit Elternschaft als Lebensmodell für Menschen mit Lernschwierigkeiten eine selbstverständliche Möglichkeit unter anderen Lebenskonzepten werden kann, gilt es, weiter darauf hinzuwirken, Tabus, Zuschreibungen von Normalität und Familie sowie hartnäckige Barrieren in den Köpfen aufzubrechen: sei es hinsichtlich einer selbstbestimmten Sexualität für alle oder in Bezug auf Mitsprache- und Teilhabemöglichkeiten sowie barrierefreie inklusive Netzwerke und Begegnungsräume.
Diskriminierung findet auf verschiedenen Ebenen statt, und Mädchen und Frauen mit Lernschwierigkeiten sind hiervon mehr-dimensional betroffen [30]: Aktuelle Studien belegen einen bundesweiten Mangel bei der gynäkologischen Versorgung, vielfältige räumliche, strukturelle oder kommunikative Barrieren sowie den Einsatz von Verhütungsmethoden ohne vorherige angemessene Aufklärung und Möglichkeit zur Mitbestimmung [31], [32], [33].
Entdiskriminierung bedeutet, allen Menschen einen barrierefreien Zugang zu gynäkologischen Praxen und öffentlichen Beratungsstellen zu gewährleisten sowie Beratung, Informationen und Bildungsangebote in Leichter Sprache zu allen Themen rund um Sexualität, Verhütung, Kinderwunsch und Elternschaft zur Verfügung zu stellen [31]. Sexuelle Bildung für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Lernschwierigkeiten ist in (vor-)schulische sexualpädagogische Konzepte sowie als wirksamer Bestandteil der Prävention von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten strukturell zu verankern [3], [34], [35].
Auch wenn Themen wie Verhütung, Abtreibung und Kinderwunsch inzwischen breiter und intersektional diskutiert werden – tonangebende feministische Forderungen nach Selbstbestimmung und reproduktiven Rechten haben das Recht auf Selbstbestimmung vielfach auf das Recht auf Verhütung oder Abtreibung einer Schwangerschaft verengt. Frauen mit Lernschwierigkeiten jedoch war die Anerkennung einer geschlechtlichen Identität, der Zugang zu Sexualität sowie das Recht auf Eltern-Sein lange Zeit verwehrt. Zwangssterilisationen und -verhütung bzw. Nötigung zu Abtreibungen sowie Sorgerechtsentzug waren die Regel. Die weitverbreitete Parole aus der feministischen Frauenbewegung „Kinder oder keine, entscheide ich alleine“ verkehrt sich somit hier ins Gegenteil und erfährt gleichzeitig eine neue Aktualität aus erweitertem Blickwinkel [33].
Aus dieser Perspektive umfasst das Einstehen für reproduktive Rechte die Forderung nach sexueller sowie generativer Selbstbestimmung inklusive der wohlfahrtsstaatlichen und institutionellen Unterstützung, die erforderlich ist, um Elternschaft leben zu können.
Unerlässliche Voraussetzung für Entdiskriminierung und Veränderung ist eine offene Reflektion und Auseinandersetzung auf individueller, professioneller, institutioneller sowie gesellschaftspolitischer Ebene, damit Menschen ihre reproduktiven Rechte barrierefrei, selbstbestimmt sowie verantwortungsbewusst wahrnehmen können.
Dieser Artikel ist zuerst als Beitrag im Handbuch "Feministische Perspektiven auf Elternschaft" im Verlag Barbara Budrich erschienen und wird hier in Form einer Zweitverwertung veröffentlicht. Das komplette Handbuch ist über den Shop des Verlags Barbara Budrich erwerbbar.
Empfohlene Literatur zur Vertiefung
Düber, Miriam/Remhof, Constanze/Riesberg, Ulla/Rohrmann, Albrecht/Sprung, Christiane (Hrsg.) (2021): Begleitete Elternschaft in den Spannungsfeldern pädagogischer Unterstützung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.
Rohmann, Kadidja (2021): Zur Normalität der Elternschaft von Menschen mit Lernschwierigkeiten. In: Schondelmayer, Anne-Christin/Riegel, Christine/Fitz-Klausner, Sebastian (Hrsg.): Familie und Normalität. Diskurse, Praxen und Aushandlungsprozesse. Opladen: Verlag Barbara Budrich, S. 263–282.
Weitere verwendete Literatur
[1] Faber, Brigitte (2015): Einbindung von Frauen mit Behinderungen als Expert_innen in eigener Sache. In: Degner, Theresia/Diehl, Elke (Hrsg.) (2015): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe. Bonn: Bundeszentrale für Politische Bildung, S. 269–274.
[2] Langner, Anke (2010): Eine Ohnmacht: Geschlecht und „geistige Behinderung“. In: Jabok, Jutta/Köbsell, Swantje/Wollrad, Eske (2010): Gendering Disability. Intersektionale Aspekte von Behinderung und Geschlecht. Bielefeld: transcript, S. 153–168.
[3] Ortland, Barbara (2013): „Es wurde einfach nicht darüber gesprochen“. Sexualerziehung mit Menschen mit Behinderung als notwendiges schulisches Gesamtkonzept. In: Clausen, Jens/Herrath, Frank (Hrsg.): Sexualität leben ohne Behinderung: das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Stuttgart: Kohlhammer, S. 187–203.
[4] Pixa-Kettner, Ursula/Rischer, Christiane (2013): Elternschaft von Menschen mit Behinderung – Entdiskriminierung und Ermutigung. In: Clausen, Jens/Herrath, Frank (Hrsg.): Sexualität leben ohne Behinderung: das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Stuttgart: Kohlhammer, S. 251–265.
[5] Sanders, Dietke (2006): Risiko- und Schutzfaktoren im Leben der Kinder von Eltern mit geistiger Behinderung. In: Pixa-Kettner, Ursula (Hrsg.): Tabu oder Normalität? Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder. Heidelberg: Universitätsverlag Winter, S. 161–192.
[6] Hermes, Gisela (2015): Elternschaft bei Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen. https://familienhandbuch.de/familie-leben/familien
formen/behinderung/elternschaftbeimenschenmitkoerperundsinnesbehind.php [Zugriff: 2.8.2021].
[7] Wołowicz-Ruszkowska, Agnieszka/McConnell, David (2017): The Experience of Adult Children of Mothers with Intellectual Disability: A Qualitative Retrospective Study from Poland. In: Journal of Applied Research in Intellectual Disabilities 30, 3, S. 482–491. DOI: 10.1111/jar.12322.
[8] Düber, Miriam/Rohrmann, Albrecht (2021): „Im Zweifel entscheiden wir uns für eine stationäre Hilfe.“ Die Wahl eines Unterstützungssettings in der Begleitung von Eltern mit Lernschwierigkeiten. In: Düber, Miriam/Remhof, Constanze/Riesberg, Ulla/Rohrmann, Albrecht/Sprung, Christiane (Hrsg.): Begleitete Elternschaft in den Spannungsfeldern pädagogischer Unterstützung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 197–209.
[9] Köbsell, Swantje (2015): Ableism. Neue Qualität oder ‚alter Wein‘ in neuen Schläuchen? In: Attia, Iman/Köbsell, Swantje/Prasad, Nevidita (Hrsg.): Dominanzkultur Reloaded. Neue Texte zu gesellschaftlichen Machtverhältnissen und ihren Wechselwirkungen. Bielefeld: transcript, S. 21–34.
[10] Pixa-Kettner, Ursula/Rohmann, Kadidja (2012): Besondere Familien. Welche Unterstützung brauchen Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder? http://www.behinderte-eltern.de/pdf/Forschungsprojekt.pdf [Zugriff: 2.8.2021].
[11] Düber, Miriam (2021a): Behinderte Elternschaft und ihre Bewältigung. Per-spektiven von Eltern mit Lernschwierigkeiten auf (nicht) professionelle Unterstützungsnetzwerke und allgemeine familienspezifische Angebote. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.
[12] Mensch Zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. (o.J.): Startseite. http://www.menschzuerst.de [Zugriff: 30.7.2021].
[13] Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft (o.J.): Begleitete Elternschaft. http://www.begleiteteelternschaft.de/ [Zugriff: 2.8.2021].
[14] Orthmann Bless, Dagmar/Hellfritz, Karina-Linnéa (2016): Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder unterstützen. Evaluation zur Begleiteten Elternschaft in Deutschland. Befunde aus der SEPIA-D-Studie. Freiburg: Heilpädagogisches Institut der Universität Freiburg/Schweiz.
[15] Booth, Tim/Booth, Wendy (1998): Growing up with Parents who have Learning Difficulties. London/New York: Routledge.
[16] Prangenberg, Magnus (2003): Zur Lebenssituation von Kindern, deren Eltern als geistig behindert gelten. Eine Exploration der Lebens- und Entwicklungsrealität anhand biografischer Interviews und Erörterung der Fachliteratur. Dissertation. Universität Bremen. https://media.suub.uni-bremen.
de/bitstream/elib/1980/2/E-Diss831_prangenberg.pdf [Zugriff: 30.7.2021].
[17] McConnell, David/Matthews, Jan/Llewellyn, Gwynnyth/Mildon, Robyn/Hindmarsh, Gabrielle (2008): „Healthy Start“. A National Strategy for Parents with Intellectual Disabilities and their Children. In: Journal of Policy and Practice in Intellectual Disabilities 5, 3, S. 194–202.
[18] Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. (Hrsg.) (2009): Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen. Berlin: Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V.
[19] Pixa-Kettner, Ursula/Sauer, Bernhard (2006): Elterliche Kompetenzen und die Feststellung von Unterstützungsbedürfnissen in Familien mit geistig behinderten Eltern. In: Pixa-Kettner, Ursula (Hrsg.): Tabu oder Normalität? Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder. Heidelberg: Universitätsverlag Winter, S. 221–249.
[20] Llewellyn, Gwynnyth/McConnell, David (2010): Looking Back on Their Own Upbringing. In: Llewellyn, Gwynnyth/Traustadóttir, Rannveig/McConnell, David/Sigurjónsdóttir, Hanna Björg (Hrsg.): Parents with Intellectual Disabilities. Past, Present and Futures. Chichister: Wiley-Blackwell, S. 33–47.
[21] Wustmann, Corina (2011): Resilienz. Widerstandsfähigkeit von Kindern in Tageseinrichtungen fördern. 3. Aufl. Berlin: Cornelsen.
[22] Düber, Miriam/Remhof, Constanze/Riesberg, Ulla/Rohrmann, Albrecht/Sprung, Christiane (Hrsg.) (2021): Begleitete Elternschaft in den Spannungsfeldern pädagogischer Unterstützung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.
[23] Remhof, Constance/Düber, Miriam (2021): „Also es war halt schon ein entscheidender Faktor, sie als Unterstützung zu haben.“ Die Perspektive auf professionelle pädagogische Unterstützung von erwachsenen Personen, deren Eltern eine geistige Behinderung zugeschrieben wird. In: Düber, Miriam/Remhof, Constanze/Riesberg, Ulla/Rohrmann, Albrecht/Sprung, Christiane (Hrsg.): Begleitete Elternschaft in den Spannungsfeldern pädagogischer Unterstützung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 62–78.
[24] Rohmann, Kadidja (2021): Zur Normalität der Elternschaft von Menschen mit Lernschwierigkeiten. In: Schondelmayer, Anne-Christin/Riegel, Christine/Fitz-Klausner, Sebastian (Hrsg.): Familie und Normalität. Diskurse, Praxen und Aushandlungsprozesse. Opladen: Verlag Barbara Budrich, S. 263–282.
[25] Riesberg, Ulla/Sprung, Christiane (2021): Professionelle Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten als Gegenstand der Fortbildung und Beratung. In: Düber, Miriam/Remhof, Constanze/Riesberg, Ulla/Rohrmann, Albrecht/Sprung, Christiane (Hrsg.): Begleitete Elternschaft in den Spannungsfeldern pädagogischer Unterstützung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 20–32.
[26] MOBILE e.V. (Hrsg.) (2020): Positionspapier von Eltern mit Lernschwierigkeiten. https://www.mobile-dortmund.de/141-0-Modellprojekt-Begleitete
-Elternschaft-NRW.html [Zugriff: 30.7.2021].
[27] Düber, Miriam (2021b): Partizipation in der Begleiteten Elternschaft. In: Düber, Miriam/Remhof, Constanze/Riesberg, Ulla/Rohrmann, Albr Albrecht/Sprung, Christiane (Hrsg.): Begleitete Elternschaft in den Spannungsfeldern pädagogischer Unterstützung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 122–136.
[28] Köbsell, Swantje (2013): Sex – (K)ein Thema? Über die Schwierigkeiten politisch engagierter behinderter Frauen und Männer, das Begehren zu thematisieren. In: Clausen, Jens/Herrath, Frank (Hrsg.): Sexualität leben ohne Behinderung: das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Stuttgart: Kohlhammer, S. 124–134.
[29] Dittmann, Andrea (2021): Eltern mit Lernschwierigkeiten als Bewohner*innen von Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen. In: Düber, Miriam/Remhof, Constanze/Riesberg, Ulla/Rohrmann, Albrecht/Sprung, Christiane (Hrsg.): Begleitete Elternschaft in den Spannungsfeldern pädagogischer Unterstützung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa, S. 163–183.
[30] Leisering, Britta (2017): Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/
Redaktion/Publikationen/Information_10_Rechte_von_Frauen_und_
Maedchen_mit_Behinderungen.pdf [Zugriff: 2.8.2021].
[31] Faber, Brigitte (2021): Anforderungen von Mädchen und Frauen mit Behinderung an ein inklusives Gesundheitssystem. In: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, 22.3.2021. https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d11-2021 [Zugriff: 30.7.2021].
[32] Zinsmeister, Julia (2010): Sexuelle Selbstbestimmung im Betreuten Wohnen? Vom Recht und der Rechtswirklichkeit. In: Sexualität und Behinderung. BZGA Forum Sexualaufklärung und Familienplanung, 1, S. 13–18.
[33] WeiberZEIT (2020): Zeitung des Projektes „Politische Interessenvertretung behinderter Frauen“ des Weibernetz e.V., Nr. 38/39, Dezember 2020.
[34] Specht, Ralf (2010): Sexualität als Recht auch für Menschen mit Behinderung. In: Sexualität und Behinderung. BZGA Forum Sexualaufklärung und Familienplanung, 1, S. 3–8.
[35] PETZE-Institut für Gewaltprävention (o.J.): Handbuch ECHT MEIN RECHT! Selbstbestimmung und Schutz vor sexualisierter Gewalt für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Materialien und Methoden für Einrichtungen der Behindertenhilfe zur Selbstwertstärkung und zur Prävention von sexualisierter Gewalt. https://petze-shop.de [Zugriff: 30.7.2021].